Skip to content

KOSH Group – Arbeitgeberwechsel

Keys & Options for Successful Heights

Startseite

Ob Arbeitsplatzwechsel oder Renteneintritt:
sichern Sie Ihre Vorteile jetzt!

Lassen Sie Ihre bAV weiter für Sie arbeiten.
Wir unterstützen Sie persönlich und unkompliziert.

Ob Arbeitsplatzwechsel oder Renteneintritt:
sichern Sie Ihre Vorteile jetzt!

Lassen Sie Ihre bAV weiter für Sie arbeiten.
Wir unterstützen Sie persönlich und unkompliziert.

Ob Arbeitsplatzwechsel oder Renteneintritt:
sichern Sie Ihre Vorteile jetzt!

Lassen Sie Ihre bAV weiter für Sie arbeiten.
Wir unterstützen Sie persönlich und unkompliziert.

Warum besteht jetzt Handlungsbedarf?

Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein Ihrer Altersvorsorge.
Wenn sich Ihr Berufsleben verändert – sei es durch einen Jobwechsel, eine unerwartete Kündigung oder den wohlverdienten Ruhestand – besteht Zeit zum Handeln. Ohne rechtzeitige Entscheidung kann es zu finanziellen Nachteilen kommen.


Die Rentenlücke als Problem im Alter

Für viele ist die Rentenlücke zunächst nur ein abstrakter Begriff. Doch spätestens beim Eintritt in den Ruhestand wird die finanzielle Realität häufig spürbar: Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Unser Rechenbeispiel verdeutlicht es:
Bei einem aktuellen Brutto-Jahreseinkommen von 42.000 € entsteht eine Versorgungslücke von über 1.054 € monatlich – und diese fällt bei einem vorzeitigen Renteneintritt noch größer aus.

Nettoeinkommen/Gesetzl. Rente (netto)

Versorgungslücke bei Rente mit 67

Zusätzliche Rentenlücke bei vorgezogenem Ruhestand

Gut zu wissen: Mit einer Fortführung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Sie diese Lücke deutlich verkleinern und Ihre finanzielle Sicherheit im Alter entscheidend verbessern.

Eintrittsalter: 35 Jahre
Steuer und Sozialversicherung: Bruttojahreseinkommen: 42.000€, 3.500€/mtl. StKl. I, KiSt. 8 %, GKV inkl. Zusatzbeitrag von 1,7 %, GPV-Beitragssatz 4 % für Kinderlose. Die Berechnungen basieren auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jahres 2024.
Hinweis: Basis ist eine geschätzte mtl. Regelaltersrente in Höhe von 1.487 Euro brutto mit 67 Jahren vor Steuern und Abgaben, ohne Berücksichtigung von Inflation, Gehalt und Rentenanpassungen. Prognostizierte Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern sind berücksichtigt. (Stand 2024).





    *Pflichtfeld | Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

    Ein oder mehrere Felder weisen einen Fehler auf:

    Bitte überprüfen Sie das und versuchen Sie es erneut.


    Häufig gestellte Fragen

    Die Beiträge zur bAV sind steuerlich begünstigt, reduzieren ihre Steuerlast und erhöhen dadurch Ihr Nettovermögen. Zudem ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ihre bAV zu bezuschussen. Immer mehr Arbeitgeber gehen dabei über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

    Eine Fortführung lohnt sich fast immer!

    In vielen Fällen können Sie Ihren bestehenden bAV-Vertrag zu Ihrem neuen Arbeitgeber übertragen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr neuer Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen kann. Oft lohnt sich eine Übertragung, da Sie Ihre Konditionen sichern und weiter von Zuschüssen profitieren können.

    Teilen Sie uns Ihre Vertragsdaten und Ihren neuen Arbeitgeber mit und geben uns Auskunft über die verantwortlichen Kontaktpersonen Ihres neuen Arbeitgebers.

    Den Rest klären wir für sie – einfach und unkompliziert

    Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch einen selbst oder durch Arbeitgeberseite ist immer mit Unsicherheiten verbunden. Wir sind in der Zwischenzeit für Sie da und passen ihre bAV flexibel an Ihre Bedürfnisse an.

    Möchten Sie die Beiträge fortführen? Natürlich können Sie in der Beschäftigungsfreien Zeit die Beiträge Ihrer bAV privat weiterführen.

    Möchten Sie Ihre Beiträge pausieren bis Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden haben? Auch das ist ohne weiteres möglich, informieren Sie uns einfach über das Kontaktformular, wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag beitragsfrei zu stellen oder privat – also unabhängig vom Arbeitgeber – weiter zu besparen. Dabei beraten wir Sie zu den steuerlichen Auswirkungen und optimalen Fördermöglichkeiten.

    Auch während einer Auszeit kann die bAV in vielen Fällen ruhen oder mit privaten Beiträgen weitergeführt werden. Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.

    Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Dadurch sparen Sie heute Steuern und Sozialabgaben – und profitieren im Alter von einer zusätzlichen Rente.

    Ihr aufgebautes Kapital bleibt zwar erhalten und verzinst sich weiterhin. Allerdings wachsen Ihre Ansprüche nicht mehr aktiv weiter, und mögliche Förderungen (wie Zuschüsse oder Steuerersparnisse) entfallen.

    Wir beraten Sie gerne, ob eine Beitragsfreistellung für Ihre Situation sinnvoll ist

    Kontaktieren Sie uns jetzt persönlich und lassen Sie sich individuell beraten!

    Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise

    Die KOSH Group verwaltet nicht nur das größte Fondsvermögen der Allianz in Deutschland, sondern ist auch die größte B2B-Unit für Pension, Risk- und Asset-Management und Ihr Experte für die betriebliche Altersvorsorge.

    Sichern auch Sie Ihre Zukunft – mit persönlicher Beratung und einfachen Lösungen.
    Nehmen Sie ganz unkompliziert Kontakt zu uns auf. Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus und eine:r unserer Expert:innen wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ sind wir für Sie jederzeit telefonisch unter +49 (0) 211 23855800 oder per Mail unter info@kosh-group.com erreichbar.

    Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.